Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Mothes Baumarkt GmbH, Warener Str. 6, 17139
Malchin
§1 Allgemeines
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Mothes Baumarkt GmbH gelten für alle rechtswirksam zu Stande
gegommenden Verkaufs- und Liefergeschäfte, sowie Werkverträge und den mit diesen Geschäften in
Zusammenhang stehenden Verkäufen, Lieferungen und Nachlieferungen. Mit Annahme eines Angebotes der
Mothes Baumarkt GmbH durch einen Vertragspartner gelten ausschließlich die Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen der Mothes Baumarkt GmbH. Alle Bestimmungen in Angeboten, Bestellungen, Aufträgen,
Auftragsbestätigungen und Geschäftsbedingungen von Auftraggebern (Kunden) bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
schriftlichen Bestätigung durch die Mothes Baumarkt GmbH. Fernmündlich angebahnte Geschäfte werden
rechtswirksam, nicht erst mit schriftlicher Bestätigung und/oder Erklärung durch die Mothes Baumarkt GmbH,
sondern mit fernmündlicher Annahme, wobei gegengezeichnete Liefer- und Auftragsbestätigungen die
Annahmeerklärung ersetzen. Falschlieferungen auf Grund fernmündlich zustande gekommener Missverständnisse
gehen nicht zu Lasten der Mothes Baumarkt GmbH.
§2 Angebote und Vertragsabschluß
Sämtliche Angebote der Mothes Baumarkt GmbH sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich
vereinbart wurde. Deren Gültigkeit ist, sofern nicht schriftlich Verlängerungen vereinbart wurde, auf einen Monat
begrenzt. Das gilt sowohl für Angebote in Preislisten als auch für Einzelangebote. Die Änderung eines
Kostenbestandteiles, sowie Preisänderungen von Zulieferern berechtigt die Mothes Baumarkt GmbH zu einer
entsprechenden Preiskorrektur. Dies gilt auch bei Fix- bzw. Preisgarantien. Änderungen der Vertragsbestandteile,
des Lieferumfanges berechtigen die Mothes Baumarkt GmbH Einheitspreise anzupassen. Die im Angebot
enthaltenen Mengen, Abmessungen, Gewichte und sonstige Angaben sind mit größter Sorgfalt, jedoch ohne
Gewähr für Genauigkeit angeführt. Irrtum vorbehalten. Die Bestellung des Kunden stellt ein Vertragsangebot an
die Mothes Baumarkt GmbH dar. Der Auftrag gilt als angenommen, einerseits durch Absendung der
Auftragsbestätigung, oder andererseits durch Lieferbeginn, und/bzw. Übergabe der Waren, gegen
Lieferbestätigung. Ein Auftrag wird nach Annahme auch dann rechtswirksam, selbst wenn er von einem durch den
Kunden, oder Auftraggeber bevollmächtigten Dritten erteilt wird. Wird der Auftragsbestätigung nicht innerhalb
von 3 Tagen widersprochen, so gilt diese durch den Kunden als angenommen und abzuholen.
§3 Rücktritt vom Angebot oder Vertrag
Die Mothes Baumarkt GmbH ist berechtigt, vom Angebot oder abgeschlossenen Vertrag ohne Übernahme
jedweder Folgekosten oder Haftung zurückzutreten oder die Lieferung gänzlich oder vorübergehend einzustellen,
wenn während des Vertragsverhältnisses
a) die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden und/oder
b) über den Kunden Umstände bekannt werden, welche seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen.
Bis zur Auslieferung der Ware ist die Mothes Baumarkt GmbH auch berechtigt, jederzeit vom Vertrag
zurückzutreten, wenn bei der Kalkulation des Angebotes oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sein
sollte. In diesem Fall stehen dem Käufer keine Ansprüche zu.
§4 Preise und Verrechnung
Angebots- und Verrechnungspreise verstehen sich ausschließlich der noch hinzuzurechnenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Für die Verrechnung gelten die Maße und Mengen der tatsächlichen Lieferung oder Leistung
aufgrund der, von wem auch immer, bestätigten Lieferscheine. Bei Positionen, die nicht angeboten wurden, gelten
die Preise laut Preislisten der Mothes Baumarkt GmbH. Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich die
Preise in Angeboten und Prospekten ab Lager, LKW verladen. Sollte schriftlich die Lieferung „frei Baustelle“
vereinbart sein, so erfolgt jedenfalls dennoch verbindlich die Verrechnung eines Rollgeldes.
§5 Lieferung, Lieferzeit
Nach Auftragsvergabe, vor der ersten Lieferung hat einvernehmlich ein Lieferplan erstellt zu werden. Änderungen
der Liefertermine können nur einvernehmlich erfolgen. Angekündigte Liefertermine gelten als bloß annähernd
geschätzt. Der mit der Bestellung verbundene Lieferabruf hat rechtzeitig vor dem gewünschten
Anlieferungstermin zu erfolgen.
Von der Mothes Baumarkt GmbH werden die angegebenen Lieferzeiten nach Tunlichkeit und Möglichkeit
eingehalten. Ist dies nicht möglich, so steht dem Kunden nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von
mindestens acht Tagen das Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wobei dasselbe schriftlich zu erfolgen hat. Seitens der
Mothes Baumarkt GmbH werden exakte Liefertermine nicht garantiert. Der Kunde verzichtet auf die
Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges auch dann, wenn Fahrlässigkeit
vorliegt. Im Falle des Übernahmeverzuges durch den Kunden ist die Mothes Baumarkt GmbH berechtigt, nach
eigener Wahl entweder die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, zu verrechnen und
vereinbahrungsgemäß fällig zu stellen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, sowie die Ware anderwärtig zu
verkaufen und/oder Schadenersatz zu begehren. Für Lieferdetails, die im Angebot nicht angeführt sind, gelten
einerseits die Allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen, und andererseits die der Vorlieferanten.
§6 Versand und Transport – Baustellenzufahrt
Die Lieferung erfolgt mit ausgelastete LKW-Zügen, unabgeladen. Begehrter Transport wird, sofern nicht anders
vereinbart, gesondert verrechnet. Das Abladen hat der Empfänger unverzüglich zu veranlassen.
Abladeverzögerungen, dadurch entstandene Stehzeiten und andere begehrte Leistungen des LKW an der Baustelle
gehen auf Kosten und zu Lasten des Abnehmers. Kranabladegebühr pro abgeladener Palette beträgt 3,00 €. Dies
gilt auch bei Zustellungen durch die Industrie. Qualifizierte Abladehilfe ist vom Kunden auf dessen Gefahr
beizustellen. Abladen bedeutet das Abstellen der Ware auf einer vom Empfänger vorzusehenden geeigneten
Lagerfläche direkt neben dem LKW. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung
und Bezahlung, Stehzeiten und Leistungen des LKW's bei der Abladestelle, die bei vollen LKW-Fuhren eine
halbe Stunde je Fahrzeugeinheit überschreiten, sind vom Kunden der Mothes Baumarkt GmbH zu ersetzen. Der
Kunde trägt außerdem auch bei einem Franko-Preis nachstehende Mehrkosten:
1. Frachtzuschläge, wenn Waren auf Wunsch des Kunden nachgeliefert werden; Kosten die aufgrund einer
ungeeigneten Baustellenzufahrt entstehen; die Zufahrt zur Baustelle muß so gerichtet sein, so daß ein
problemloses Befahren der Zufahrt für LKW's möglich ist. Kosten, die wegen ungenauer Bezeichnung der
Baustelle oder Unbenutzbarkeit der Zufahrt oder Straßenmaut oder Straßenmehrnützungsbeiträgen oder
Gewichtsbeschränkungen entstehen; einen Samstags- und Überstundenzuschlag, wenn der Kunde wünscht, daß
die Lieferung am Samstag oder an anderen Tagen nach 17.00 Uhr erfolgt. Die Zufahrt zur Baustelle hat vom
Kunden so gestaltet zu sein, daß die LKW's keine Verschmutzung der Öffentlichen Verkehrsflächen verursachen,
anderenfalls es die Obliegenheit des Kunden ist, diese Verschmutzung zu beseitigen.
2. An der Baustelle vorhandene Schachtdeckel und Wasserschieber sind vom Auftraggeber deutlich zu
kennzeichnen. Der Lenker des LKW's ist über deren Beschaffenheit deutlich zu informieren.
§7 Retourwaren und deren Vergütung
Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen, außer es wird schriftlich vereinbart. Wird
dieRücknahme vereinbart, muß die Ware originalverpackt, unbeschädigt, in wiederverkaufsfähigem Zustand und
zur Abholung bereitgestellt sein. Ausnahmslos werden bei Rücknahme Manipulationsspesen abgezogen. Diese
betragen bei der Rückgabe von kompletten Verpackungseinheiten 10% und werden mit dem ursprünglichen Preis
ab Lager gegengerechnet. Offene bzw. angebrochene Paletten, Sackware, Bestellware, Zuschnitte, preisreduzierte
Restposten, sowie Waren, die in gleicher optischer Beschaffenheit nicht mehr vorrätig sind, werden ausnahmslos
nicht zurückgenommen.
§8 Paletten – Palettenrücklieferung
Verschiedene Produkte können nur auf Paletten ausgeliefert werden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
daß für die Paletten eine Gebühr zuzüglich Mehrwertsteuer als Kaution in Rechnung gestellt wird.Bei Rückgabe
dieser Betriebsmittel wird ein Abnutzungsbeitrag einbehalten. Diese Manipulationsgebühr wird für die
notwendigen Reparaturen der verschiedenen Paletten verwendet. Beschädigte Paletten werden nicht
gutgeschrieben!
Einwegpaletten werden auch bei Rückgabe nicht gutgeschrieben. Die Mothes Baumarkt GmbH ist nicht
verpflichtet, die gelieferten Paletten selbst beim Kunden abzuholen. Im Zuge der Anlieferung werden
zusammengestapelte und unbeschädigte Paletten tunlichst mitgenommen. Ist der Kunde nicht in der Lage, bei ihm
verbliebene Paletten selbst zurückzubringen kann mit der Mothes Baumarkt GmbH eine Abholung gegen
angemessenes Entgelt vereinbart werden.
§9 Gutschriften
Gutschriften sind innerhalb vo 6 Monaten ab Ausstellungsdatum einzulösen, wobei deren schriftliche
Verlängerung für weitere 6 Monate ausdrücklich begehrt werden kann, widrigenfalls die Gutschrift jedoch nach
Fristablauf verfällt.
§10 Zahlung, Zahlungskonditionen
Die vereinbarten und verrechneten Preise gelten unter der Voraussetzung, daß der Kunde die
Zahlungsbedingungen laut unseren Lieferbedingungen einhält. Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, und
die Verkaufs- und Lieferbedingungen kundenseitig nicht eingehalten, steht es der Mothes Baumarkt GmbH frei,
die Differenz zwischen einem etwaigen Preisnachlaß und den geltenden Listenpreisen nachzuverrechnen und es
verfallen sämtliche von uns gewährten Rabatte. Bei Zahlungsverzug werden darüber hinaus bankübliche
Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Generell tritt die Fälligkeit der Preisforderungen der Mothes Baumarkt
GmbHgegenüber dem Kunden mit Zusendung der Rechnung ein. Mangels anderer Vereinbarungen sind die
verrechneten Preise netto zahlbar. Ein Skonto kann vom Kunden nur in jenem Umfang in Anspruch genommen
werden, als ein Skonto im Angebot oder auf der Rechnung festgehalten ist. Eine Veränderung des Fälligkeit oder
Verlängerung des Zahlungszielestritt durch Mängelrüge, Beanstandungen aus einem anderen Grund, auch wenn
sie gerechtfertigt sind, nicht ein. Ausnahmslos kein Skonto wird gewährleistet für Paletten, Frachten,
Dienstleistungen, Zuschlägen, auch wenn im Auftrag ein genereller Skonto vereinbart wurde. Skonti können nur
dann als solche behandelt werden, wenn die Bezahlung der Faktura innerhalb der gewährten Skontofrist erfolgt
und keine älteren Rechnungen unbeglichen sind.Zahlungen der Kunden sind immer auf die älteste Schuld zu
buchen. Rechnungskorrekturen werden nur innerhalb von acht Tagen anerkannt, sofern sie berechtigt sind.. Zu
Unrecht vorgenommene Preisabstriche müssen nachbezahlt werden. Zahlungen gelten mit der Verständigung der
Mothes Baumarkt GmbH von der Gutschrift auf ihrem Konto als eingegangen. Bei Zahlungsverzug werden dem
Kunden bankgemäß Verzugszinsen berechnet. Im Zuge des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, auch
außergerichtliche Mahnspesen zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug auch nur eines Teiles der gesamten offenen
Rechnungen ist die Mothes Baumarkt GmbH berechtigt, den gesamten offenen Saldo sofort fällig zu stellen.
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mitschriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufrechnen.
§11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von der Mothes Baumarkt GmbH gelieferten Ware Eigentum
derselben. Der Kunde tritt die bei der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegen
seinen eigenen Kunden (Auftraggeber) entstehenden Forderungen der Firma ab. Auf Wunsch der Mothes
Baumarkt GmbH kann diese die erhaltene Abtretung im Umfang ihrer Forderung gegenüber dem Kunden durch
schriftliche Mitteilungen an den Auftraggeber des Kunden geltend machen.Das Einverständnis des Kunden zu
diesem Recht wird durch jede Auftragserteilung an die Mothes Baumarkt GmbH begründet. Die schuldbefreiende
Zahlung des Auftraggebers des Kunden kann ab diesem Zeitpunkt nur an die Mothes Baumarkt GmbH geleistet
werden. Im Falle der Pfändungvon unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch Gläubiger des Kunden hat
dieser uns sofort zu verständigen und für alle der Mothes Baumarkt GmbH entstehenden Kosten für die
Freilassung dieser Waren von Rechten Dritter aufzukommen. Im Falle der Eröffnung eines
Insolvenzverfahrensüber das Vermögen des Kunden oder im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als 30 Tagen
seit Fälligkeit ist die Mothes Baumarkt GmbH berechtigt, die unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
beim Kunden abzuholen und unter analoger Anwendungdie Bestimmungen über die Warenrückgabe zu verwerten.
Nimmt die Mothes Baumarkt GmbH aufgrund des vorstehenden Eigentumsvorbehaltes gelieferte Waren zurück,
so haftet der Kunde für jeden Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf dieser Waren ergibt, auch hat er die
Kosten des Rück- und Weitertransportes zu ersetzen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben der
Mothes Baumarkt GmbH unbenommen. Sie ist zum Weiterverkauf der Waren auch nicht verpflichtet sondern
kann sich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beschränken. Bei Zahlungsverzug ist die
Mothes Baumarkt GmbH nach Wahl auch berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen,
ohne damit vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden die Vertragserfüllung zu verlangen, ehe die Waren
wieder ausgehändigt werden. Bei sämtlichen Warenrücknahmen besteht firmenseits die Berechtigung,
angemessene Transport- und Manipulationskosten zu berechnen.
§12 Gewährleistung
Die Mothes Baumarkt GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für branchenübliche Qualität.
Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche können nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Zusage der
Mothes Baumarkt GmbH vom Kunden erhoben werden.. Bruch von bis zu 2% der jeweiligen Liefermenge wird
nicht ersetzt. Wenn die entsprechenden Bruchmengen auf dem Liieferschein festgehalten werden, wird in der
Regel die 2% übertreffende Menge ersetzt. Die Ware ist bei Übernahme vom Kunden oder dessen beauftragten
nach Menge und Beschaffenheit zu messen, zu zählen und zu überprüfen.Eine bei einer solchen Kontrolle
beanstandete Ware darf nicht eingebaut werden. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß zu
prüfen und einen Mangel unverzüglich, nach Übernahme der Ware zu rügen. Sollte bei der Verarbeitung ein
Mangel festgestellt werden, so hat der Kunde die Verarbeitung sofort einzustellen und die Mothes Baumarkt
GmbH unverzüglich zu verständigen. Sämtliche weiteren Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen
zwischen Käufer und der Mothes Baumarkt GmbH festzusetzen. Im Falle der Beanstandung ist der Käufer aber
verpflichetet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Es gelten die Bestimmungen
des Gewährleistungsrechtes in der geltenden Fassung. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn der Käufer selbst
oder eine von ihm bevollmächtigte Person eine zu reklamierende Ware ohne Durchführung einer
ordnungsgemäßen Prüfung und der schriftlichen Bekanntgabe auffälliger Mängel einbaut oder weiterverarbeitet.
Erfolgt der Transport mit Kranfahrzeug und wurde der Auftrag franco Baustelle bzw. Lager Kranabgeladen, so gilt
die Übergabe der Ware nach der Abladung als erfolgt. Für Bruchbeschädigungen, welche durch schlechte Zufahrt
und beimAbladen bzw. Manipulieren des Kranes auf der Baustelle entstehen, haftet die Mothes Baumarkt GmbH
nicht. Bei begründeter und rechtzeitig eingebrachter Mängelrüge übernimmt die Mothes Baumarkt GmbH die
Verpflichtung zum Ersatz jener Stücke, die nachweisbar und durch mangelhafte Produktion unbrauchbar
geworden sind, oder die Mothes Baumarkt GmbH erteilt eine Gutschrift unter Abstandnahme von einer
Ersatzlieferung. Nach ihrer Wahl kann die Mothes Baumarkt GmbH auch eine angemessene Preisminderung
gewähren. Wandlungsansprüche sind ausgeschlossen.
§13 Stornierung des Auftrages
Bei vollen oder auch nur teilweisem Rücktritt des Bestellers vom abgeschlossenen Vertrag gilt eine Stornogebühr
von 25 % der Auftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe als vereinbart. Darüber hinausgehende
Schadenersatzansprüche bleiben der Mothes Baumarkt GmbH unbenommen. Nach ihrer Wahl kann die Mothes
Baumarkt GmbH auch auf Auftragserfüllung bestehen.
§14 Rücktrittsrechts
Der Verkäufer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach dessen Abschluß in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf
Gegenleistung gefährdet wird, oder wenn eine solche Lage des Bestellers, die bereits im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses bestand, erst nachträglich bekannt wird. Statt vom Vertrag zurückzutreten, können wir die
sofortige Barzahlung verlangen. Der Nachweis der Verschlechterung von Vermögensverhältnissen gilt durch die
Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.
§ 15 Datenschutz
Wir speichern personenbezogene Daten gemäß §26 BDSG.
§16 Insolvenz
Im Falle von Konkurs unserer Vertragspartner sind wir berechtigt, die Forderungen in Höhe der im
Konkurszeitpunkt geltende Listenpreise nachzuverrechnen. Ebenfalls verfallen sämtliche von uns gewährten
Rabatte und die korriegierten Summen werden von uns zur Anmeldung gebracht.
§17 Erfüllungsort /Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus gegenständlichem Rechtsgeschäft wird Malchin
vereinbart.
Gerichtsstand ist Neubrandenburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den
Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
§18 Unwirksamkeit von Bedingungen
Sollte ein Teil dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
und Vereinbarungen unberphrt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, die
dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt und zulässig ist.
Version 09/2014
Mothes Baumarkt GmbH eingetragen im Amtsgericht Neubrandenburg HRB 7456
Sitz der Gesellschaft: Malchin/ Geschäftsführer: Gabriele Mothes